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Planung der Absicherung von Arbeitsstellen an Straßen

Arbeitsstellen an Straßen sind so zu planen, dass ihre Dauer und räumliche Ausbildung die Verkehrsabwicklung möglichst wenig erschweren und den Beschäftigten auf der Baustelle ein sicheres Arbeiten ermöglicht wird.

Speziell im innerstädtischen Bereich, aber auch bei umfangreichen außerstädtischen Baumaßnahmen ist es oft notwendig, dass bereits in der Planungsphase intensive Überlegungen hinsichtlich des Bauablaufes und der Absicherung der Baustellen gegenüber dem öffentlichen Verkehrsraum notwendig werden. Oft werden bereits in der Planungsphase entsprechende Verkehrszeichenpläne außerhalb der bestehenden Regelpläne für einzelne Bauphasen erarbeitet und mit den zuständigen Verkehrsbehörden abgestimmt. Diese Unterlagen dienen dann innerhalb einer qualifizierten Ausschreibung den anbietenden Baufirmen als Kalkulationsgrundlage und der vor der Bauausführung einzuholenden verkehrsrechtlichen Anordnung (Anordnung gemäß § 45 Straßenverkehrsordnung).

Die Planungen von Arbeitsstellen an Straßen werden durch unsere geschulten und erfahrenen Mitarbeiter (Qualifikationsnachweis gem. ZTV-SA und MVAS) unter Beachtung der RSA, StVO und ZTV-SA durchgeführt. Hierbei wird u.a. auf Verkehrszeichen (Anbringung und Aufstellung), Verkehrseinrichtungen, Verkehrsführung, Beleuchtungen, Leitmale und bauliche Leitelemente, Warnposten, Schutzeinrichtungen, Sicherheitsabstände zwischen Arbeits- und Verkehrsbereich, Bauzäune sowie Kontrolle und Wartung geachtet.